Rohrleitungskennzeichnung DIN 2403, TRGS 201
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff nach TRGS 201 und DIN 2403
Wesentliche Anforderungen der Rohrleitungskennzeichnung sind:
- dauerhafte, lesbare Kennzeichnung
- Verwendung festgelegter Farbkombinationen für bestimmte Gruppen
- Kennzeichnungshöhe ca. 1/4 des Rohraußendurchmessers
- Zusatzfarben sollen mindestens 25% der Grundfarbe betragen
- die Mindestbreite der Kennzeichnung muss 75 mm betragen
- die Mindesthöhe muss 5 mm betragen
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit Gefahrensymbolen oder -piktogrammen