Sicherheitshinweise
Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit der Schlauchsysteme beeinträchtigt. Der Betreiber hat Sorge dafür zu tragen, dass nur qualifizierte und autorisierte Personen an den Schlauchsysteme arbeiten. Dies gilt besonders für Arbeiten an gastechnischen Ausrüstungen. Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Anlage müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen auftreten. Der Bediener hat die Pflicht, die Schlauchsysteme mindestens einmal je Arbeitsschicht auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen und eingetretene Veränderungen, auch des Betriebsverhaltens, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sofort zu melden. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Schlauchsysteme nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird. Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen hat der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit des Arbeitsplatzes an bzw. um die Schlauchsysteme zu gewährleisten. Eigenmächtige Veränderungen an den Schlauchsystemen schließen die Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden an der gesamten Anlage aus. Beachten Sie weiterhin die Anforderung der BGR 500.
Vorsicht: Öffnen und Schließen Sie alle Ventile langsam, um eventuelle Druckstöße zu vermeiden! Diese können allgemein zu Beschädigung und vor allem bei Sauerstoff zur Entzündung führen. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtbeachten eines der oben aufgeführten Punkte verfällt die Herstellergarantie sowie jegliche Ansprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
Vorschriften und Normen
Vulkan-Schlauchsysteme sowie alle dazugehörigen Komponenten entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften, Gesetzen sowie dem derzeitigen Stand der Technik. Sie werden vor Auslieferung einer Festigkeits-, Dichtheits- und Funktionsprüfung unterzogen, die den der jeweiligen Gasart vorgegebenen Bestimmungen entsprechen.
Alle Anlagen und Komponenten für Sauerstoff sind öl- und fettfrei gereinigt und verfügen über geeignete Werkstoffe.
Auf folgende Normen und Vorschriften nach denen wir unsere Produkte prüfen und nach denen wir unsere eigene Materialbeschaffung ausgelegt haben, möchten wir an dieser Stelle besonders hinweisen:
- PED
Druckgeräterichtlinie 97/23/EG - BGR 500
Berufsgenossenschaftliche Regel zum Betreiben von Arbeitsmitteln - DIN EN ISO 10380
Rohrleitungen - Gewellte Metallschläuche und Metallschlauchleitungen - DIN EN ISO 14113
Gasschweißgeräte - Gummi- und Kunststoffschläuche und Schlauchleitungen für Industriegase bis zu einem Druck von 450 bar - DIN 20066
Fluidtechnik – Hydraulikschlauchleitungen – Maße, Anforderungen - DVS-Merkblatt 0221
Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung/Sicherheitstechnische Bewertung von Gasversorgungsanlagen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
Bei der Herstellung der Schlauchsysteme werden die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten. Die Schlauchsysteme sind nach aktuellem Stand der Technik konstruiert und gefertigt. Bei dem Betrieb der Schlauchsysteme durch nichtqualifiziertes Personal können jedoch Gefahren von der Anlage ausgehen.
Der Betreiber ist verpflichtet, Prüffristen für Arbeitsmittel aufgrund seiner konkreten Umgebungs-/ Arbeitsbedingungen festlegen. Hierzu empfehlen wir das DVS-Merkblatt 0221.
Jede Person, die im Betrieb des Anwenders, der Inbetriebnahme, der Bedienung, der Wartung oder der Reparatur beauftragt ist, muss die Bedienungsanleitung, besonders das Kapitel "Sicherheitshinweise" gelesen und verstanden haben. Die Bedienungsanleitung ist dem Bedienungspersonal auszuhändigen und von diesem zu quittieren!
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von dem für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können (Definition für Fachkräfte siehe auch DIN VDE 0105 oder IEC 364). Das Personal sollte mit Erste -Hilfe - Maßnahmen und den örtlichen Rettungseinrichtungen vertraut sein. Es wird vorausgesetzt, dass die grundsätzlichen Arbeiten an der Anlage wie Transport, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von qualifiziertem Personal ausgeführt bzw. durch verantwortliche Fachkräfte kontrolliert werden.